"Wer weder Gründe noch Gegengründe kennt, glaubt sich allzu schnell im Recht." Kurt Weidemann (geb. 1922), deutscher Grafikdesigner, Typograph, Autor und Lehrer

Arbeitsverträge

Das Abfassen eines Arbeitsvertrages kann unter Umständen zu einer komplexen Angelegenheit werden. Wenn es um die Beratung, Gestaltung, Prüfung oder Überarbeitung von Arbeitsverträgen geht, stehen wir Ihnen mit hohem Sachverstand gerne zur Seite. Ebenso in Fällen der Beendigung derselben, sei es durch Kündigung oder Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge.
Umgekehrt dürfen Sie sich natürlich auch bei der Prüfung auf Wirksamkeit von Kündigungen und dem Geltendmachen des Kündigungsschutzes auf unsere Kompetenz verlassen. Wir unterstützen Sie bei der Abwehr von Kündigungen und übernehmen selbstverständlich, sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite, die Vertretung in gerichtlichen Verfahren.

Betriebsverfassungsrecht

Wir beraten Sie umfassend und lösungsorientiert in allen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten, auf Arbeitgeber- wie auf Betriebsratsseite, und übernehmen die Vertretung in gerichtlichen Beschlussverfahren. Als Beisitzer für Arbeitgeber oder Betriebsrat sowie auch als Bevollmächtigter einer der beiden Seiten nehmen wir an Einigungsstellen-Verfahren teil.
Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, deren Gestaltung und Prüfung und insbesondere die Verhandlung und der Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan gehören ebenso zu unseren anwaltlichen Schwerpunkten.

Ihr Berater in allen Belangen des Arbeitsrechts: Rechtsanwalt Andreas Klein

Sozialrecht

Gerade dann, wenn es um die Lösung Ihrer Probleme mit der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung oder anderen Sozialversicherungsträgern geht, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Und sollte es „hart auf hart“ kommen, führen wir selbstverständlich auch die nötigen Prozesse.

Ihre Beraterin in allen Belangen des Sozialrechts: Rechtsanwältin Kathrin Klein