„Ganz oben auf der Liste meiner Erfahrungen steht die Erkenntnis, dass man unangenehmen Dingen nicht einfach aus dem Weg gehen kann.“
Henry Ford I (1863-1947), amerikanischer Industrieller

Familien- und Erbrecht – zwei sensible Bereiche, die großes Einfühlungsvermögen und eine enge Vertrauensbasis voraussetzen.

Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten. Wir kümmern uns um Ihr Recht im Scheidungsverfahren, bei Fragen des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs, des Gesamtschuldnerausgleichs, des Sorge- und Unterhaltsrechts. Hierzu gehört natürlich auch und gerade gerichtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden, etwa durch die Erarbeitung interessengerechter Vereinbarungen und Verträge – soweit erforderlich in Zusammenarbeit mit einem Notar.

Ihre Beraterin in allen Belangen des Familienrechts: Rechtsanwältin Renate Bertelt

Erbrecht

Das Erbrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet. Nicht ohne Grund sagt der Volksmund: „Vererben und Erben will gelernt sein.“ In unserer Kanzlei finden Sie fundierte Beratung und anwaltliche Vertretung zu allen Fragen das Erbrecht betreffend, sowie die Gestaltung und Prüfung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

Ihre Beraterin in allen Belangen des Erbrechts: Rechtsanwältin Kathrin Klein