„Wenn man einmal drei Augenzeugen über den selben Verkehrsunfall gehört hat,
beginnt man nachzudenken, ob an der ganzen Weltgeschichte überhaupt etwas Wahres dran ist.“
Elke Sommer (geb. 1940), deutsche Schauspielerin, Sängerin, Regisseurin und Malerin
Ein Unfall ist schlimm genug. Sollten Sie dann noch um Ihr Recht streiten müssen,
sind wir an Ihrer Seite. Bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus
Verkehrsunfällen machen wir uns für Sie stark - angefangen von der Korrespondenz
mit den Haftpflicht- und Kaskoversicherern bis hin zur Vertretung in Bußgeld- und
Strafverfahren. Wenn es um Ihre Rechte geht, sollten Sie sich nicht von der
gegnerischen Versicherung „beraten“ lassen. Auch wenn diese den Eindruck von
Neutralität zu vermitteln versucht, lehrt die Erfahrung, dass die Versicherer
mit unberechtigten Kürzungen, sei es bei den Reparaturkosten oder beim Schmerzensgeld,
schnell bei der Hand sind. Ebenso macht es durchaus Sinn, Bußgeldbescheide auf ihre
Richtigkeit hin prüfen zu lassen und in Verkehrsstrafsachen
„Schadensbegrenzungsmaßnahmen“ zu ergreifen.
Ihre Beraterin in allen Belangen des Verkehrs- und Versicherungsrechts: Rechtsanwältin Kathrin Klein
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